2. Versuch/Bitte nur antworten, wenn fachkundig/ Mindestmietlaufzeit bei Studenten
vom 12.9.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Per Anlage aus dem Mietvertrag wurde eine zweijährige Mindestmietlaufzeit festgelegt, diese lautet wie folgt: "Die Mindestmietdauer beträgt: 2 Jahre Nur in begründeten Ausnahmefällen, wie Umzug in eine andere Stadt aus beruflichen Gründen, ist – nur mit Zustimmung des Vermieters – eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrags möglich, Voraussetzung dafür ist die nahtlose Anschlussvermietung an einen geeigneten neuen Mieter. ... Der Mieter kann Vorschläge für einen evtl. ... Ich würde gerne meine Wohnung ordentlich kündigen, gerne auch ohne Verpflichtung einen Nachmieter zu stellen, da die Wohnung für die Stadt/Lage viel zu teuer ist und ich mir sehr gut vorstellen kann, dass das nicht so einfach geht.