Neben aufgelisteter Mängel kündigte ich eine eventuelle rückwirkende Mietminderung an, oder dass ich, falls weiterhin die Mängel nicht beseitigt werden, von meinem Zurückbehaltungsrecht der Miete ab Jan.24 Gebrauch machen werde (am Rande: Der Vormieter beklagte sich ja schon über die Mängel und gab sogar an, dass die Mieterin *vor ihm* schon aufgrund der Schädlinge fristlos kündigte! ... Anstatt auf irgendwelche Bitten einzugehen oder eine gemeinsame Lösung zu finden, bekam ich nun gestern eine fristlose Kündigung vom Anwalt des Vermieters zum Ende des Monats aufgrund des Mietrückstands. ... Ist die außerordentliche Kündigung seitens Vermieter überhaupt wirksam, wenn ich beweisen kann, mehrfach die Mängel aufgezeigt zu haben, sowie dass ich eventuell über den eigentlichen Zustand der Wohnung getäuscht worden bin (ich wäre niemals mit Kind in diese Wohnung gezogen, hätte ich vorher von den Schädlingen gewusst) Vielen Dank!