Klausel im Miet-Aufhebungsvertrag
vom 5.5.2025
für 52 €
beantwortet von
In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf den Ausschluss möglicher Rückforderungen Bezug genommen. ... - Da der mögliche Rückforderungsbetrag ein Vielfaches der drei Monatsmieten beträgt, die ich bei einer ordentlichen Kündigung noch zahlen müsste, stellt sich für mich die Frage, ob es wirtschaftlich sinnvoller wäre, den Aufhebungsvertrag nicht zu unterschreiben und stattdessen regulär mit Frist zu kündigen.