Erste eigene Wohnung
vom 27.12.2023
für 37 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Werktag eines jeden Monats an den Vermieter oder an die von ihm zur Entgegennahme ermächtigte Person oder Stelle, derzeit auf … beim Bankhaus … unter Angabe der Mieternummer … im Voraus zu zahlen. ... Dasselbe Recht steht ggf. der Hausverwaltung, die vom Vermieter mit der Verwaltung des Hauses beauftragt ist, zu. ... Die geänderte Miete (schriftliche Geltendmachung), ist mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu zahlen.