Mietvertrag - Haus und kapuutes Dach
vom 3.8.2025
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Keine Betriebskostenabrechnung durch die Vermieterin – Mieter trägt alle laufenden Nebenkosten. Ebenfalls ist unter dem §4 "Kaution" im Mietvertrag geregelt, dass die Kaution vollständig vor Mietbeginn auf das Konto vom Eigentümer eingegangen sein muss und das ohne fristgerechte Zahlung der Kaution der Mietvertrag ungültig ist und dann auch nicht zustande kommt. Bisher wurden 1.000,00€ Kaution bezahlt.