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9 Ergebnisse für frist nebenkostenabrechnung heizkostenabrechnung vermieterin

Abrechnungsfrist Nebenkostenabrechnung
vom 11.12.2014 25 € Historischer Preis
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Ich habe am 08.12.2014 meine Nebenkostenabrechnung erhalten, die folgenden Berechnungszeitraum hat: Heizkosten und Wasserverbrauch: 01.07.2012 - 30.06.2013 (Abrechnungszeitraum nach Einzugsmonat) Müllgebühren, Gemeinschaftsstrom, usw. 01.01.2013 - 31.12.2013 ( Abrechnungszeitraum nach Kalenderjahr) Nun meine Frage: Ist es zulässig, unterschiedliche Zeiträume abzurechnen?
Beschädigte Wohnung, Fehlinformation des Maklers und ungerechte Heizkostenabrechnung
vom 9.12.2013 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Auf mündlicher Absprache als ich die Vermieterin im Flur getroffen habe, hieß es, dass ein Handwerker geschickt wurde. ... Nun jedoch kam eine Heizkostenabrechnung (stark verspätet) über den Abrechnungszeitraum 01.05.2012 - 30.04.2013. ... Nun will die Vermieterin eine Nachzahlung in Höhe von weiteren 1600€ haben.
Erhöhte Heizkostenabrechnung durch fehlendes Thermostat
vom 13.10.2011 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nun haben wir vor kurzem die Heizkostenabrechnung erhalten. ... Nun möchte uns die Vermieterin nicht mit den Kosten entgegenkommen, da sie durch meinen Auszug einen Mehraufwand hätte. ... Ich möchte mich ungern mit meiner Vermieterin streiten, aber wir sollen 197 € nachzahlen.
Kaution wird einbehalten- warum?
vom 12.4.2011 50 € Historischer Preis
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Es wurde keine Protokoll angefertigt - mein Mann und ich haben danach gefragt, Antowrt von Vetreter der Vermieterin: brauchen wir nicht, geht so in Ordnung. ... Jetzt 4 Monate später, auf Nachfragen wo die KAution bleibt, kommt ein Schreiben, zusammen mit der Nebenkostenabrechnung für 2009+2010 und der Heizkostenabrechnung für 6-11/2010. ... Meine Fragen: 1. wenn ich richtig informiert bin, hätte zumindest die Nebenkostenabrechnung für 2009 bis zum 31.12.2010 bei uns eingehene müssen - somit ist die geforderte NAchzahlung nichtig?!?!?
Nebenkostenabrechnung & Heizkostenabrechnung des Anbieters
vom 21.12.2009 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, wir haben am 10.12.2009 unsere Nebenkostenabrechnung erhalten für das Jahr 2008. ... In der Heizkostenabrechnung von Techem steht ein Abrechnungszeitraum vom Dezember 2007 bis November 2008 (ebenfalls anteilig auf unsere Nutzungsdauer). ... Wir hätten demnach nach diesem Paragrafen (wenn man sie separat sehen muß) ja die Möglichkeit Widerspruch gegen die Techem Rechnung einzulegen, weil die Frist über 12 Monate wäre in diesem Fall.
Amtsgerichtsurteil/Frage der Berufung
vom 3.11.2009 90 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Habe vorige Woche das Amtsgerichtsurteil erhalten,in dem ich als Vermieterin verurteilt wurde an den Exmieter 2.300.00 Euro zu zahlen. ... Ferner werde ich im Urteil der Richterin verurteilt,die gesamten Heizkosten des Exmieters zu zahlen.Ich lasse die Heizkostenabrechnung über Fa.Techem durchführen.Ich habe alle Unterlagen(Heizölkostenrechnung2007,Wartungsarbeiten,Schornsteinfeger und Techem Heizkostenabrechnung für Exmieter eingereicht)Die Richterin aber schreibt,daß ihr eine Heizölrechnung nicht ausreicht für die Beurteilung und meint,da ich die Heizöluhr abgelesen habe,ohne einen Zeugen,brauche der Exmieter nun keine Heizung mehr zu bezahlen,sondern im Gegenteil,ich soll ihm nun 2300 Euro bezahlen!... Übrigens enthielt die Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung keine Rechenfehler.
Heizkostenverordnung
vom 11.5.2009 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Diese hat einige Monate nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung mit einen Rechtsanwalt über meine Nebenkostenabrechnung geklagt, hauptsächlich über die Ausstellung der Heizkostenabrechnung. ... BGB, § 556, (3) eine Frist von 12 Monaten um Einwendungen gegen die Abrechnung zu machen, ehe diese zur Bezahlung verfällt?