Vergleichsmiete im Mieterhöhungsverlangen, hier: kleinere Abweichung relevant?
vom 14.8.2025
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mustafa Hashimi / Bremen
Ein Abschlag von 0,23 Euro (es geht um Fussbodenbeläge in der Wohnung) wurde also nicht berücksichtigt Der Vermieter wurde in zwei Schreiben durch mich darauf hingewiesen, ebenso dass ich aufgrund nicht korrekter Vergleichsmiete derzeit keine Zustimmung zur Mieterhöhung geben könne. ... Meine Frage: Macht in einem ggf. bald erfolgenden Klageverfahren (die 2-Monatsfrist zur Klageerhebung läuft bald aus) die (geringfügig falsche) ortsübliche Vergleichsmiete (aus dem qualifizierten Mietspiegel) das Mieterhöhungsverlangen an sich fehlerhaft bzw. ungültig, oder würde ich eine solche Klage meines Vermieters (angesichts der unveränderten Höhe der Mieterhöhung) verlieren? Hintergrund der Frage: Mir ist bewusst, dass der Vermieter ein neues Mieterhöhungsverlangen (mit richtiger Vergleichsmiete) stellen kann und dadurch nur eine Verzögerung der Mieterhöhung eintreten wird.