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Mieterhöhung nach Index - was ist zu tun?

| 28. September 2023 18:41 |
Preis: 157,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich bin Vermieter einer ETW.
Was ist zu tun um eine Mieterhöhung nach dem Index Mietvertrag einzuleiten und regelmäßig erhöhen zu können.
Mietbeginn war Dezember 2020
Bis jetzt ist die Miete weder erhöht noch eine Erhöhung angekündigt worden.

28. September 2023 | 19:06

Antwort

von


(1757)
Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

um eine Mieterhöhung auf der Grundlage eines Indexmietvertrags einzuleiten, müssen Sie folgende Schritte befolgen:

1. Überprüfen Sie den aktuellen Verbraucherpreisindex: Der Verbraucherpreisindex wird monatlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Sie können den aktuellen Index auf der Website des Statistischen Bundesamtes einsehen.

2. Berechnen Sie die neue Miete: Die neue Miete berechnet sich, indem Sie die aktuelle Miete mit dem Verhältnis des neuen Index zum alten Index multiplizieren. Der alte Index ist der Index, der zum Zeitpunkt des Mietbeginns oder der letzten Mieterhöhung galt.

3. Informieren Sie den Mieter schriftlich: Sie müssen den Mieter in Textform über die Mieterhöhung informieren. In diesem Schreiben müssen Sie den alten und den neuen Index sowie die Berechnung der neuen Miete angeben.

4. Beachten Sie die Fristen: Die Mieterhöhung kann frühestens nach Ablauf eines Jahres seit Mietbeginn oder der letzten Mieterhöhung erfolgen. Zudem muss zwischen der Mitteilung der Mieterhöhung und dem Zeitpunkt, ab dem die erhöhte Miete zu zahlen ist, mindestens ein Monat liegen.

Bitte beachten Sie, dass diese Schritte nur für Indexmietverträge gelten.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 30. September 2023 | 08:22

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Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht