Auf der letzten Eigentümerversammlung (Juli 2018) gab es einen Antrag an den Hausverwalter, er möge uns - unter Fristsetzung - abmahnen, unser Bild zu entfernen und widrigenfalls rechtliche Schritte einleiten. ... Begründung: Das Votum der Eigentümergemeinschaft berechtige uns nicht, das Bild hängen zu lassen und es handle sich um eine "bauliche Veränderung", die der Zustimmung aller betroffenen Wohnungseigentümer bedürfe. Frage: Haben wir das Votum wirklich falsch interpretiert, und kann man bei einem Wandbild im Treppenhaus wirklich von baulicher Veränderung sprechen, wo doch das äußere Erscheinungsbild bzw. die Fassade der Wohnanlage überhaupt nicht tangiert wird ?