Demnächst findet nach 15 Monaten wieder die jährliche Eigentümerversammlung statt, und die meisten von uns Eigentümern einschliesslich Beirat wollen die Verwalter-Firma zum 31.12.22 abberufen und zum 1.1.23 durch eine neue Verwalter-Firma ersetzen, weil der bisherige Verwalter aus unserer Sicht mangelhaft leistet (z.B. ist die Jahresabrechnung 2021 immer noch nicht erstellt, ein Wirtschaftsplan für 2023 liegt nicht vor, die Kommunikation ist schlecht, usw.) ... Ist es zumutbar, dass der Verwalter jetzt die Jahres-Eigentümerversammlung 25 km vom Wohnobjekt entfernt einberufen hat und zu einer Uhrzeit werktags um 16 Uhr, die die Teilnahme für Berufstätige schwierig macht? Sind dort getroffene Beschlüsse dann eventuell anfechtbar?