Der Erschienene zu 1) erklärte vorab: ich gebe die nachstehenden Erklärungen nicht im eignen Namen ab, sondern als vollmachtloser Vertreter für die Firma X ohne jedoch für die Vertragsgenehmigung einzustehen. ... Die Erschienenen erklärten: Wir schließen folgenden Wohnungseigentumskauf- und Auflassungsvertrag § 1 Kaufgegenstand 1) Eingetragener Eigentümer des Wohnungseigentums, eingetragen im Wohnungsgrundbuch xxxx Gebäude- und Freifläche xxx verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung xx laut Aufteilungsplan, nachfolgend "Kaufgegenstand" genannt) ist die xxx - in Zukunft „Verkäufer" genannt -. 2) Der Verkäufer verkauft hierdurch das zu 1) genannte Wohnungseigentumsrecht an xxx - in Zukunft „Käufer" genannt -, und zwar zu gleichen ideellen Miteigentumsanteilen. § 2 Kaufpreis 1) Der Kaufpreis beträgt xxx 2) Der Kaufpreis wird wie folgt belegt: a) Der Käufer zahlt den gesamten Kaufpreis innerhalb von vier Wochen ab der schriftlichen Benachrichtigung des Käufers von der Vertragsgenehmigung auf ein von dem beurkundenden Notar bei einer deutschen Bank einzurichtendes Notaranderkonto ein. ... Der Verkäufer bevollmächtigt den Käufer, ab Übergabe - soweit gesetzlich und vertraglich zulässig - sämtliche Rechte bezüglich der verkauften Wohneinheit in Eigentümerversammlungen wahrzunehmen. 4) Rechte und Pflichten des Wohnungseigentümers ergeben sich aus der Teilungserklärung, etwaigen Änderungen, der Hausordnung und unter Umständen Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft und werden im Innenverhältnis zwischen den Vertragsschließenden anstelle des Verkäufers mit Übergabe des Wohnungseigentumsrechtes vom Käufer übernommen, unbeschadet der nach dem Gesetz bis zur Eigentumsumschreibung bestehenden Haftung des Verkäufers. 5) Der Verkäufer versichert, dass außer den aus dem Kaufpreis zu begleichenden, keine offenen Wohngeldforderungen bestehen.