-Versicherung) in Mitleidenschaft gezogen. ... Von einem Sachbearbeiter (der Kaskoabteilung) meiner Versicherung (die den materiellen Schaden an meinem Fahrzeug schnell und zufriedenstellend abgewickelt hat) bekam ich zunächst telefonisch die Auskunft, es sei (was die Ansprüche von mitgeschädigten Nachbarn angeht) sehr entscheidend, WARUM mein Fahrzeug Fahrzeug gebrannt habe und ob mich als Fahrzeughalter evtl. ein Verschulden treffe bzw. höhere Gewalt durch Brandstiftung vorliege. ... Auf telefonische Nachfrage bei der meldenden Versicherung - diesmal wurde ich zur Haftpflichtabteilung durchgestellt - bekam ich die Auskunft, die Aussage des Mitarbeiters aus der Kasko-Abteilung sei falsch gewesen, meine Haftpflicht müsse, Schadensprüfungen vorbehalten, dem Grunde nach letztlich so oder so für die Schäden der beiden Nachbarn zahlen.