Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

15 Ergebnisse für leistung vvg gesundheitsfragen anzeigepflichtverletzung

Kündigung private Krankenversicherung (ARAG)
vom 6.3.2025 für 55 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Am 12.02. wurde ich von meiner privaten Krankenversicherung gekündigt, da ich Vorerkrankungen nicht angegeben habe. Dies kam heraus, da die Krankenversicherung Patientenquittungen angefordert hat, da ich Rechnungen über eine ADHS-Diagnose und der damit resultierenden Psychotherapie eingereicht hatte. Wegen folgenden "Vorerkrankungen" wurde ich nun gekündigt: Hochgradige Dysplasie der Cervix uteri Viruswarzen Dysmenorrhoe Sonstige näher bezeichnete Hypothyreose Nichtorganische Dyspareunie Vitamin-D-Mangel Sonstige nicht näher bezeichnete nichtentzündliche Krankheiten der Vagina Sekundäre Dysmenorrhoe Schmerzen in den Extremitäten Lumboischialgie Muskelkrankheit nicht näher bezeichnet Sonstige biomechanische Funktionsstörungen (Lumbalbereich) Sonstiger chronischer Schmerz Radikulopathie (Lumbalbereich) Gelenkschmerz (Beckenregion und Oberschenkel) Abnorme Körperhaltung Kreuzschmerz Physiotherapie Sonstiger nicht näher bezeichneter Rechtsschenkelblock Durch Geschlechtsverkehr übertragene Krankheiten nicht näher bezeichnet Hypotonie nicht näher bezeichnet Sonstige chronische Zystitis Zeruminalpropf Einen Widerspruch habe ich verfasst und eingereicht.
Meine PKV zahlt nicht
vom 21.1.2025 für 30 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Es geht darum, dass die PKV bei den behandelnden Ärzten und bei meiner vorherige GKV nachfragen möchte, ob ich diesbezüglich schon in Behandlung gewesen bin (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung).
Privatezusatzverwicherung lehnt Leistungserstattung ab
vom 21.6.2024 für 30 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Die Versicherung sagt nun also das meine Leistungen nicht übernommen werden da der Eingriff noch keine 5 Jahre her ist und somit hätte erwähnt werden müssen. ... Meine Frage lautet also darf die Versicherung diese Leistung einfach ablehnen und mir kündigen obwohl ich das letzte mal schätzungsweise 2010 am rechten Knie operiert werden musste?
BU-Versicherung/ Angaben bei Abschluss
vom 19.10.2020 für 55 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Ich habe vor über 4 Jahren eine BU-Versicherung abgeschlossen. In den Aufnahmebedingungen stand, das man zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht von einer Krankheit befallen sein darf, die nach ärztlichen Urteil eine Gesundheitsstörung nervöser oder psychischer Art ist. Zu diesem Zeitpunkt stimmte dies auch.
Berufsunfähigkeitsversicherung - Gesundheitsfragen bei Krankheit im Ausland
vom 16.6.2017 65 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Vor kurzem gab es ein Treffen mit einem Versicherungsmakler um die Möglichkeiten einer BU abzuklären und wollte mit ihm auch meine Situation der Gesundheitsfragen - Diagnosen aus dem Ausland abklären. ... Falls ich die Fragen mit den Informationen aus dem Ausland beantworten müsste aber nicht beantworten würde, gäbe es eine Verjährungsfrist nach der der Versicherer nicht mehr vom Vertrag zurücktreten kann bzw. die Leistung verweigern könnte oder müsste ich die gesamte Laufzeit ein Risiko hinnehmen?
PKV Problem
vom 25.3.2013 55 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Beim Beantworten der Gesundheitsfragen habe ich einen Fehler gemacht und eine Behandlung vergessen anzugeben.
Ist das eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung BU?
vom 13.12.2012 65 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Wie gesagt, die alten Anträge (2003 + 2007) zeigten dann auch, dass die Gesundheitsfragen lax übergangen wurden damals bei Vertragsabschluss. Bis eben zu diesem Artikel in der Zeitung, den ich jetzt las, habe ich gedacht, ich habe alles für meinen Sohn abgesichert, was er benötigt und seine Zukunft in Richtung BU-Absicherung wäre okay. 2003 war die erste BU-Antragstellung über BU 500 EUR (da war mein Sohn 15 Jahre) und die Gesundheitsfragen bezogen sich auf 10 Jahre rückwärts: - zwei Knochenbrüche innerhalb dieser 10 Jahresfrist- ausgeheilt und ohne Folgen - Lungenentzündug (ausgeheilt und ohne Folgen) - deshalb meinte der Vermittler, muss ich das nicht melden - grippale Infekte - der Vermittler meinte, das sind Bagatellen - 1994/1995 wurde an den Augen eine erbliche Hornhautdystrophie festgestellt, die wir immer mal wieder in Abständen vom Augenarzt begutachten lassen (keine Auswirkungen auf seine Sehkraft oder negative Prognosen- die Ärzte meinen, in dem Stadium wie mein Sohn das hat, kann man 100 Jahre alt werden und es wäre ein Zufallsbefund gewesen) - deshalb meinte der Vermittler, muss ich das nicht melden 2007 wurde die zweite BU-Versicherung 500 EUR abgeschlossen- 5 Jahre rückliegend wurde gefragt. - Leberfleckentfernung - keine Malignität, keine Folgen – deshalb meinte der Vermittler, muss ich das nicht melden - die erbliche Augensache (Hornhautdystrophie) gibt es auch noch 2007, es bestehen dadurch aber keine Beeinträchtigungen - deshalb meinte der Vermittler, muss ich das nicht melden Ich bin total verunsichert und wütend über meine damalige Vertrauensseeligkeit und habe folgende Fragen: 1. ... Würde mein Sohn z.B. in späteren Jahren mal berufsunfähig werden z.B. wegen Bandscheibe, sagen wir in 10 Jahren, könnte dann die Versicherung die Leistung verwehren wegen früherer Anzeigepflichtverletzung der nicht angegebenen Gesundheitsfragen?
PKV - rückwirkende Vertragsanpassung, Ausschluss von Leistungen Psychotherapie.
vom 14.1.2011 50 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwältin
Wir passen daher Ihren Versicherungsschutz an und erlassen nach §19 Versicherungsvertragsgesetz/VVG eine rückwirkende Vertragsänderung, die dem individuellen Gesundheitszustand entspricht. ...." ... Ich selbst hatte die Gesundheitsfrage(n) 2008 nach bestem Wissen ausgefüllt. ... , wird einfach jegliche Leistung verwehrt.
Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen - Würden Sie mir raten, dies nun noch nachträglich
vom 8.12.2010 46 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe vor zwei Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, und mich bei den Gesundheitsfragen wirklich nach Kräften bemüht, alles wahrheitsgemäß zu beantworten (hatte dazu z.B. über mehrere Jahre die Auszüge meiner gesetzlichen Krankenversicherung geprüft).
Rücktritt der KV wegen falscher Angabe bei Gesundheitsfragen
vom 19.12.2009 50 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwältin
Da ich schon seit 10 Jahren privat versichert bin und die Kosten sich die Waage hielten, nur mit besseren Leistungen, haben wir uns für die Private KV entschieden. Die Beantragung der Versicherung erfolgte am 15.06.09 mit den Standard- Gesundheitsfragen. ... Weil die Überweisung vor dem Ausfüllen der Gesundheitsfragen stattfand, schlussfolgert die KV nun, dass uns "Vorerkrankungen" bekannt waren und will vom Vertrag zurücktreten.
Anfechtung BU Versicherung
vom 4.11.2009 50 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Da man bei den Gesundheitsfragen alle Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte etc. angeben muss um keinen Rücktritt oder eine Anfechtung des Versicherers im Versicherungsfall zu riskieren bin ich mir etwas unsicher. ... Gemäß VVG kann der Versicherer den Vertrag aufgrund verschiedener Umstände innerhalb von 5 – 10 Jahren kündigen oder zürücktreten wenn es zur Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gekommen ist. ... Ich habe mal versucht, selbst in den Gesetzen nachzulesen allerdings finde ich überall wieder andere Möglichkeiten für den Versicherer, von der Leistung frei zu werden.
BU - Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
vom 3.11.2008 25 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Und zwar *ohne* Gesundheitsfragen. ... B. einen Monat nach Beginn des neuen Vertrags eine Leistung wegen BU geltend machen könnte (bei Vorliegen einer entsprechenden Erkrankung), ohne mit der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung aus dem alten Vertrag belangt werden zu können? Falls nein: Wenn die ''''alte'''' Gesundheitsprüfung weiterhin Bestand hätte, würde der Verjährungszeitraum bei Abschluss des Neuvertrages von vorn beginnen zu laufen, oder ist die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung trotzdem nach 10 Jahren (gem. reformiertem VVG, im alten Vertrag stehen noch 5 Jahre) - also in 2014 - passé?
Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen
vom 8.9.2008 35 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Ich schloss 2007 eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab.Da mein Vertreter beim Ausfüllen des Antrags relativ oberflächlich auf die Gesundheitsfragen einging und ich mich zu diesem Zeitpunkt für einen völlig gesunden Menschen hielt,verneinte ich diese,da mir die Wichtigkeit leider nicht bewusst war.Zum Verhängnis soll mir heute die Frage werden,in der ich nach Krankheiten,Beschwerden oder nach ambulanten Untersuchungen in den letzten 5 Jahren durch Ärzte gefragt wurde.Diese verneinte ich leider,da ich für meine Begriffe in den letzten Jahren nur ab und zu mit Bagatellerkrankungen beim Arzt war,wovon ich die meisten schon nicht einmal mehr wusste.Oktober 2007 erkrankte ich an Tuberkulose.Ich war 7 Monate arbeitsunfähig.Als ich die festgelegte Rente für 6 Monate beantragte,wurden bei meiner Hausärztin die letzten 5 Jahre durchforscht.Daraufhin erhielt ich die Ablehnung der Leistung sowie den Rücktritt vom Versicherungsvertrag.Es wurde mir "Täuschungsabsicht" unterstellt,da ich "den Eindruck völlig gesunder Verhältnisse vermittelte".Erwähnt wurden: 2004 1mal Migräne, 2005 2mal Migräne.Welche,auch im Arztprotokoll festgehalten,nur in der Pillenpause war.Ich muss betonen,dass ich keineswegs ein Migränepatient bin,was mir auch meine Ärztin bestätigte.Seit ich die Pille absetzte,war ich seit Juli 2005 nie wieder wegen Migräne beim Arzt.Desweiteren Februar 2006 einmalig Absencen.Hervorgerufen durch einen Todesfall.Zu diesem Zeitpunkt ging es mir nicht so gut.Doch diese Beschwerden hatten sich bereits zum Zeitpunkt des Termins beim Facharzt erledigt,so dass ich diesen Termin nicht einmal mehr wahrnehmen musste.Desweiteren 2006 einmalig Tendinitis.Auch daran konnte ich mich längst nicht mehr erinnern.Wahrscheinlich im Zusammenhang damit wurde zum gleichen Zeitpunkt 2006 eine Lumbalgie genannt,wo ich garnicht mehr weiß oder wusste,womit ich da beim Arzt war.Wahrscheinlich eine für mich unbedeutende Verspannung.Als letztes wurde eine Tachycardie genannt.Erhöhter Pulsschlag,hervorgerufen durch einen zu diesem Zeutpunkt grippalen Infekt.Auch diese Beschwerden hatte ich vorher nie und auch danach nie wieder.Nun meine Frage:Ist der Versicherer dazu berechtigt,die Leistung abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten,wo ich der Meinung bin,dass dies nur geschehen ist,da die Röntgenbilder und die Arztberichte durch die Tuberkulose nichts allzu positives verheißen.Ansonsten aber war ich doch immer ein gesunder Mensch.Dies bestätigte im Nachhinein auch meine Ärztin,als ich ihr von der Sache erzählte.Auch sie sagte,dass sie immer angegeben hätte,dass es sich immer nur um Bagatellerkrankungen handelte.Sie sagte auch,dass doch jeder in 5 Jahren mal beim zum Arzt geht und man sich das doch garnicht merken kann.Ich finde,wenn man bei möglichem Leistungsanspruch soo großen Wert auf solche Dinge legt,dann sollte man solch ein Gesundheitsblatt auch vom Arzt ausfüllen lassen.Wie kann ich mich nun verhalten?