GmbH & Co. KG - Gesellschaftsrecht - Nachlassregelung und Abfindung
vom 3.9.2025
für 95 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Lisbeth Bechtel / Hannover
Im Gesellschaftsvertrag ist unter §15 folgendes hierzu geregelt: § 15 Rechtsnachfolge (1) Der Tod eines Kommanditisten hat nicht die Auflösung der Gesellschaft zur Folge; vielmehr wird die Gesellschaft mit den Rechtsnachfolgern des Erblassers fortgesetzt. (2) Nachfolgeberechtigt sind nur der Ehegatte und Abkömmlinge des Erblassers sowie Mitkommanditisten. ... Die beiden Schwestern sind nun der Auffassung, dass Sie als Nachlassberechtigte/ Erben des verstorbenen an dessen Stelle in die Gesellschaft, mit dem Tag seinen Todes eingetreten und nun abfindungsberechtigt laut §16 des Gesellschaftsvertrages sind. § 16 Abfindung (1) Scheidet ein Kommanditist aus der Gesellschaft aus, erhält er eine Abfindung für seinen Anteil. ... Ein Firmenwert der Gesellschaft ist nicht zu berücksichtigen. (2) Die Abfindung ist in fünf gleichen Jahresraten zu bezahlen.