Grundsicherung /Pflegegrad 1
vom 27.3.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hussein Madani / Sarstedt
Guten Tag, mein Vater hat Pflegegrad 1 und zieht in den nächsten Tagen in eine 1-Zimmer Wohnung, damit diese kostengünstig genug ist um von der Grundsicherung übernommen zu werden, da er keinerlei Einnahmen oder monetäre Mittel mehr hat. Ich als Tochter bin unter der 100.000€ Gehaltgrenze. Er ist 57 Jahre alt.