Ablehnung Leistungen nach SGB II
vom 29.12.2017
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Das Amt weigert sich jedoch Leistungen zu zahlen mit der Begründung, ich hätte ein verwertbares Vermögen und sei nicht Hilfebedürftig. ... Das Geld wurde mir also auf unbestimmte Zeit als privates Darlehen gewährt. ... Das Sozialgericht habe ich mir nun auf Ratschlag vom Bekannten ebenfalls zur Seite gezogen, da ich mir keinen Anwalt leisten kann.