Antrag §65 SGB I/ §10 SGB II – Mutterschutz, Sanktion & unzumutbare Mitwirkung
vom 2.5.2025
für 70 €
beantwortet von
Die Tatsache, dass mein Ehemann die Betreuung unseres Sohnes übernimmt, da ich mich in einer Risikoschwangerschaft befinde, wurde mit der lapidaren Aussage abgetan, die Betreuung sei "durch Ihre Partnerin sichergestellt". ... Die Aussage, dass die Betreuung des Kindes durch mich gesichert sei, ist nicht nur realitätsfern, sondern in hohem Maße verantwortungslos und risikobehaftet.