Unterstützung durch den Sohn der Mutter
24. Januar 2023 23:17
| Preis:
48,00 € |
Beantwortet von
meine Mutter hat auf beiden Augen ein grauen Star und ich kümmere mich diesbezüglich um alle Angelegenheiten meiner Mutter (Behörden und Finanzen) und habe auch alle Vollmachten erhalten. Derzeit ist der aktuelle Stand, dass ich für meine Mutter ein Schwerbehindertenausweis beantragt habe und zeitgleich wollen wir versuchen Landesblindengeld durchzubekommen.
Mir wurde gesagt, dass ich meine Mutter unter Betreuung stellen solle und ich mich zeitgleich als ihr Betreuer beiordnen soll, weil dann würde ich für meine Unterstützung auch Geld bekommen und würde nicht alles umsonst (ohne Geld) machen.
Indem Gutachten des ärztlichen Dienstes der Krankenkasse meiner Mutter bzgl eines Pflegeantrags hat die Gutachterin sogar dokumentiert, dass alle Behördlichen Angelegenheiten vom Sohn übernommen werden.
Wenn Sie sich das Gutachten und die Entscheidung (siehe unten) anschauen, sehen sie eine gesetzliche Betreuung für notwendig und wenn ja, wie kann ich den Antrag begründen sodass eine gesetzliche Betreuung eingerichtet wird und man meine Person zum Betreuer beiordnet?
Die heutige Begutachtung erfolgt im Auftrag der Pflegekasse bei Erstantrag
Vom Sohn wird folgender Verlauf mitgeteilt: Seine Mutter leide schon sehr lange unter einer Sehminderung im Alltag; die Diagnose eines grauen Star auf beiden Augen wurde im letzten Jahr im Oktober vom Augenarzt festgestellt. Seine Mutter stehe einer Augenoperation nach ausführlicher ärztlicher Aufklärung skeptisch gegenüber. Im Rahmen einer Antragstellung beim Versorgungsamt wurde ihnen geraten auch einen Pflegeantrag bei der Pflegekasse zu stellen. Er kümmere sich um alle behördlichen und amtlichen Belange für seine Mutter, da seine Mutter schriftliches trotz der Brille nur schlecht erkennen kann.
Die Versicherte möchte sich nicht operieren lassen, sie habe „ Sorgen vor Komplikationen nach der Operation und dass sie nach der Operation noch schlechter sehen könnte". Sie berichtet von einer Anstellung als Raumpflegerin und sie arbeitet in den frühen Morgenstunden in einer Tagesklinik und der Vertrag ist als geringfügige Arbeitszeit. Nach ihrer Arbeit fahre sie mit dem Fahrrad nach Hause und kümmere sich um den Haushalt: sie koche und bereite alle Mahlzeiten für sich sowie für ihren Mann und Sohn zu. Sie betont nochmals, dass sie sich selbstständig im Alltag inkl. der Körperpflege und dem Kleidungswechsel versorgt. Sie könne halt die Briefe von den Ämtern nicht lesen und ihr Sohn begleitet sie auch zur Bank, wenn dort Änderungen in der Kontoführung vorliegen.
Die Versicherte berichtet von degenerativen Veränderungen in der Wirbelsäule und sie teilt unterschiedliche Schmerzzustände im Rücken mit. Sie nehme bei Bedarf Schmerzmittel ein und die helfen ihr gut im Alltag. Ihr Hausarzt rät zu mehr Bewegung im Alltag; Physiotherapie habe sie noch nicht als Verordnung erhalten. Vor vielen Jahren sei mal eine leichte Depression durch ihren Hausarzt festgestellt worden, da belasteten sie familiäre Probleme. Weitere Therapien oder Behandlungen seien nicht erfolgt.
Sie schaue am Nachmittag Fernsehen und kann ein Smartphone bedienen. Sie sei dankbar über die Unterstützung ihres Sohnes in vielen Belangen des Alltags. Soziale Kontakte seien durch die Familie und der Nachbarschaft gegeben.
Hilfen bei der Haushaltsführung werden durch den Sohn erbracht.
Alle behördlichen und finanziellen Belange werden gemeinsam mit dem Sohn geregelt.
Die antragsstellende Person lebt im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Bewohnt werden 3 Zimmer auf 1 Wohnebene. Die Dusche hat einen bodengleichen Einstieg
Der Ernährungszustand ist optisch regelgerecht. Der Kräftezustand ist ausreichend. Der Pflegezustand ist nicht zu beanstanden. Die antragsstellende Person öffnet selbstständig die Tür, trägt Tageskleidung. Die Begutachtungssituation wird erfasst und Fragen werden adäquat beantwortet.
Im Rahmen der Funktionsprüfung zeigen sich keine Einschränkungen im Stütz und Bewegungsapparat. Die oberen und unteren Extremitäten sind frei beweglich. Freies und sicheres Gehen innerhalb der Wohnung ist möglich.
Im Bereich der inneren Organe zeigen sich keine Auffälligkeiten. Die Atmung ist unauffällig, keine sichtbaren Ödeme. Die Haut ist intakt, es besteht kein Schwindel. Das Ess- und Trinkverhalten ist gut.
Die bestehenden Seheinschränkungen wird mit einer Brille ausreichend kompensiert. Nach Angaben der Versicherten sehe sie mit der Brille im Alltag ausreichend: nur die kleinen Schriften in den Briefen kann sie nicht entziffern. Das Hörvermögen ist in Ordnung.
In Bezug auf die kognitiven Fähigkeiten bestehen keine Einschränkungen. Die Versicherte ist im Rahmen der Begutachtung zu allen Qualitäten orientiert. Fragen zur Biografie und zum Krankheitsverlauf können aqäquat beantworten werden.
Der Pflegeaufwand vom Sohn liegt nachvollziehbar bei wenigstens 10 Stunden verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage pro Woche. Die Angaben zur Verteilung/zum Umgang des Pflegeaufwand sind nachvollziehbar.
Entscheidung der Krankenkasse:
Wir wurden am 20.12.2022 gebeten zu prüfen, ob … einen Pflegegrad bekommen kann. Leider müssen wir den Antrag auf Pflegegeld leider ablehnen. Pflegeleistungen können wir zur Verfügung stellen, wenn die körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen als ausgeprägt sind, dass …. im Alltag dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist. Wir haben die Anfrage durch unabhängige Gutachter prüfen lassen. Die Einschränkungen von … entsprechen allerdings nicht dem Pflegegrad 1.
Das Gutachten empfiehlt auch keine Präventionsmaßnahme und auch keine Kur. Aus Sicht des Gutachten ist eine medizinische Rehabilitation momentan nicht erforderlich.
Laut Gutachten wurde folgende Diagnose festgestellt: Katarakt, nicht näher bezeichnet nach ICD 10 [H26.9]