Ich bin Pensionär und somit mit 70 Prozent über die Beihilfe krankenversichert. Meine Frau ist nun seit einigen Jahren Rentnerin mit einer jährlichen Rente unter 20.000€. Nun hat mich meine private KV, wo ich mit den restlichen 30 Prozent abgesichert bin und hier auch meine Frau noch eine Anwartschaft Versicherung besitzt, darauf aufmerksam gemacht worden,dass ich, da meine Frau mit ihrer Rente unter eine Bemessungsgrenze kommt und vor dem Renteneintritt sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, sich von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner befreien lassen kann, wenn sie durch/über ihren Ehepartner beihilfeberechtigt ist.