Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Ihrem Fall gilt die Bewilligung des Wohngeldes in der Regel ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Antrag gestellt haben, also ab November 2023, vorausgesetzt, alle Voraussetzungen sind erfüllt und der BAB-Bescheid wurde fristgerecht nachgereicht.
Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig einreichen, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag nicht erlischt. Da Sie den Bescheid fristgerecht nachgereicht haben, soll die Bewilligung ab dem ursprünglichen Antragstermin gelten.
Ich empfehle Ihnen jedoch, sich direkt bei der zuständigen Stelle zu erkundigen, um sicherzugehen, dass alles korrekt bearbeitet wird. Viel Erfolg!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
18. März 2025
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12:42
Antwort
vonRechtsanwältin Olga Peschta
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