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Ab wann gilt mein Wohngeldantrag als gestellt?

18. März 2025 10:59 |
Preis: 30,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Im November 2023 habe ich einen Wohngeldantrag gestellt. Im Februar 2025 wurde mir mitgeteilt, dass der Antrag unvollständig ist und ich einen BAB-Bescheid nachreichen muss, da diese Leistung vorrangig ist.

Da ich den Antrag zwischenzeitlich vergessen hatte, erhielt ich im März 2025 ein Schreiben, in dem mir eine Frist bis April gesetzt wurde, um den BAB-Bescheid einzureichen. Andernfalls würde mein Antrag gem. § 66 SGB als erloschen gelten.

Ich habe den Bescheid fristgerecht im März 2025 nachgereicht. Falls mein Wohngeld bewilligt wird, gilt die Bewilligung dann ab November 2023 oder erst ab März 2025?

18. März 2025 | 12:42

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Ihrem Fall gilt die Bewilligung des Wohngeldes in der Regel ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Antrag gestellt haben, also ab November 2023, vorausgesetzt, alle Voraussetzungen sind erfüllt und der BAB-Bescheid wurde fristgerecht nachgereicht.

Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig einreichen, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag nicht erlischt. Da Sie den Bescheid fristgerecht nachgereicht haben, soll die Bewilligung ab dem ursprünglichen Antragstermin gelten.

Ich empfehle Ihnen jedoch, sich direkt bei der zuständigen Stelle zu erkundigen, um sicherzugehen, dass alles korrekt bearbeitet wird. Viel Erfolg!

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Olga Peschta

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