13.2.2008
von Rechtsanwalt Martin P. Freisler
Nach der PKV Prüfung kam die Mitteilung, die Rechnung erstmal nicht zu begleichen, da der Arzt knapp 600,- zu viel veranschlagt habe bzw. nicht berechtigt sei, diesen Betrag in Rechnung zu stellen. Eine Mitteilung der PKV mit diversen Gerichtsurteilen, etc. habe ich an den Zahnarzt mit der Bitte um Rückerstattung des entsprechenden Betrages weitergeleitet, leider ohne Reaktion. Da die Behandlung erst nächste Woche komplett abgeschlossen sein wird und folglich auch noch eine Rechnung kommen wird, folgende Frage: habe ich das Recht die nächste Rechnung um den mir zu viel berechneten Betrag zu kürzen?