Stützmauer von 2m auf der Grundstücksenze - Abstand notwendig?
vom 16.6.2025
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist / Düsseldorf
Laut Bebauungsplan werden 1,80m zur öffentlichen Verkehrsflächen als maximale Höhe einer Stützmauer definiert, weiterhin wird auf die LBO BW und das Nachbarrecht BW verwiesen. Die betroffene Grundstücksgrenze, auf derer die Mauer gebaut werden soll, trennt mein Grundstück auf der Rückseite der Öffentlichen Verkehrsfläche zu einem Grasweg der Gemeinde ab, der B-Plan endet jedoch ebenso an der selben Grenze, d.h. der Grasweg ist kein Bestandteil des B-Plans.