Entschädigung bei Bauverzögerung VOB
vom 30.8.2025
für 95 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Es ist die VOB vollständig vereinbart. ... Auf die gestellte Behinderungsanzeige wurde mit angeboten den Kalkulationslohn aus Formblatt 221 und 222 nach §642 BGB in Rechnung zu stellen. ... Meine Frage ist nun, ob sich die Entschädigung nach §642 BGB nur auf den Arbeitslohn bezieht oder ob wir die AGKs und BGKs (nicht aber den entgangenen Gewinn, da kein Schadenersatz) nach Formblatt 221/222 auch auf das nicht verbaute Material beziehen können.