MÄNGEL NACH ÜBERGABE DER MIETWOHNUNG
vom 16.1.2025
für 66 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Die Vermietung der Wohnungen und Auswahl der Mieter übernimmt der Bauherr H. selbst. Neben minimalen Mängeln z.B. am Rauputz und Nachreinigungen beziehen die Mieter ihre Wohnungen. ... Frage: müssen die Baufirmen nach Wohnungsbezug und somit Abnahme durch den Bauherrn diese " Pseudomängel" beseitigen ??