hammerschlags- und leiterrecht (NRW)
vom 24.9.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist / Düsseldorf
Ich habe die Nachbarin daher gebeten, meinem Mieter, der die Arbeiten durchführen möchte, ihm doch wenigstens zu gestatten, ihr Grundstück kurz zu betreten, um geeignete Schutzvorkehrungen gegen evtl Verschmutzungen zu treffen (z.B. ... Sie behauptet allen Ernstes, die Arbeiten dürften (auch von meinem Grundstück aus) nur dann durchgeführt werden, wenn sie persönlich anwesend sei STIMMT DAS? ... Wass passiert, wenn sie das Ausbringen der Folie verweigert und dann (trotz sorgfältiger Arbeit) Farbflecken auf ihrem Grundstück entstehen?