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Hammerschlagsrecht in Sachsen

14. Mai 2024 06:31 |
Preis: 30,00 € |

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Guten Morgen

Mein Nachbar möchte seine Mauer (Grundstücksgrenze) von meinem Grundstück aus reparieren.(ca. 1Woche lang)
Dazu möchte er auf meinem Grundstück, vor der Mauer, einen Mischer aufstellen und die Putzsäcke dazu lagern.
Darf er dies? Oder darf er nur ein Gerüst und Leiter bei mir aufstellen?
Danke

Sehr geehrter Fragesteller,

ja, der Nachbar darf das gemäß dem Leiterrecht. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten notwendig sind und von Ihrem Grundstück aus durchgeführt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Draudt-Syroth
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 14. Mai 2024 | 11:17

Besten Dank.
Sind Sie sich da sicher?
Ich deute das Nachbarrecht von Sachsen so, daß nur ein Transport der "Baugeräte" und "Baumaterialien" erlaubt sind..
Liege ich da falsch?
Besten Dank für Ihre nochmalige Antwort.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Mai 2024 | 13:10

Sehr geehrter Fragesteller,

hier die Vorschrift, welche meine Ansicht belegt, insbesondere Absatz 2.

§ 24 SächsNRG – Hammerschlags-, Leiter- und Schaufelschlagrecht
(1) Der Eigentümer hat zu dulden, dass der Nachbar zur Errichtung, Veränderung, Reinigung, Unterhaltung oder Beseitigung einer baulichen Anlage auf seinem Grundstück das Grundstück des Eigentümers vorübergehend betritt, darauf oder darüber Leitern oder Gerüste aufstellt sowie die zu den Bauarbeiten erforderlichen Gegenstände über das Grundstück des Eigentümers transportiert, wenn und soweit die Voraussetzungen des § 21 vorliegen.

(2) Der Eigentümer hat zu dulden, dass der Nachbar für die Dauer der nach Absatz 1 durchzuführenden Arbeiten Sand, Schlamm oder anderen Erdaushub auf dem Grundstück des Eigentümers lagert, wenn und soweit die Voraussetzungen des § 21 vorliegen. Nach Abschluss der Arbeiten ist dieser von dem Nachbarn unverzüglich zu entfernen.

Mit freundlichen Grüßen

Draudt-Syroth
Rechtsanwältin

FRAGESTELLER 16. Mai 2024 1/5,0
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