Nachbarschaftsgesetz SH
vom 28.8.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Zwischen unserer Terrasse und der Terrasse der Nachbarin steht eine Trennwand, bestehend aus einer ca. 50 cm hohen Massivbrüstung, die mit Klinker-Riemchen verkleidet ist, sowie aufgesetzten Glasbausteinen als Sichtschutz.