Vertagspflichten des Bauträgers gem. Kaufvertrag
vom 1.10.2025
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Wenn dieser Punkt rechtlich nicht eindeutig wäre, wäre es aus unserer Sicht zumindest eine arglistig Täuschung des Bauträgers, da der verbleib von Raufasern an der Decke nie besprochen wurde und auch nie eine Option für uns war.