Vertragliche Präambel
vom 13.12.2024
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
In einem Vertrag wird mir eine Nutzungsentgelt zugesagt. ... Flexibilisierung heißt doch in dem Sinne nichts anders, als das der Betreiber berechtigt ist, dass Nutzungsentgelt ggf. anzupassen, weil beispielsweise das Projekt nicht lukrativ laufen sollte, oder wie ist das zu verstehen?