Im 2017 hat meine Mutter einen Mahnbescheid wegen der in bar gezahlten 650 Euro erlassen und die Dame hat die Summe zurückerstattet.Aufgrund meiner Lastschriftermachtigung bin ich davon ausgegangen das ich eine Schenkung an die Dame diese 3900 getätigt habe und der Betrag ist entgulltig verloren gegangen. ... Die Richterin (sehr junge Frau)ist zu der Konklusion gekommen,zusammen mit der Anwältin,das mein Anspruch auf Herausgabe verjährt ist ,weil ich hätte im spätestens 2018 klagen müssen, Was ist nicht tat , Und was mein verschuldeten sei (keine Berücksichtigung des Zeitpunkts ab der Zumutbaren Kenntnisnahme) Wären die Zahlungen berechtigt,dann hatte ich erst gar keinen Anspruch auf die Herausgabe ,weil die Dame hätte das Geld zu recht bekommen,oder ??? ... Das ist zum Sachverhalt Die Frage ist wie Ich der Dame den Prozessbetrug nachweisen kann Und ob der Anspruch durchsezbar ist?