Unzulässige Rechnungsstellung wegen nicht nachweisbarer leistung
vom 1.10.2025
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
(Daraufhin müsste Sie auch einen Hinweis von Google erhalten, dass diese bewertunten bereits in einem anderen Fall laufen) Die Löschungen erfolgten nachweislich durch die erste Agentur. Dennoch stellte mir die Kanzlei eine Rechnung für alle gelöschten Bewertungen. ... Darf die Kanzlei die Rechnung überhaupt an meinen Kunden senden?