Vertragsbestimmungen zur Kündigung (2) (...) ... Danach kann der Studierende den Vertrag jederzeit zum Ende des jeweiligen Semesters ordentlich kündigen. (5) Bei der Kündigung hat der Studierende nur den Studiengebührenanteil zu entrichten, der auf die tatsächlich während der Vertragslaufzeit von der ("Akademiename") zu erbringende Unterrichtsleistung entfällt. (8) Das recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt, jedoch wird die Anwendung des §627 BGB für beide Parteien ausgeschlossen. (9) Eine außerordentliche Kündigung durch die Medienakademie ist dann zulässig, wenn der Studierende mit mehr als einem Zwölftel des Gesamtbetrages der Studiengebühren im verzug ist oder in einem Prüfungsteil nach ausschöpfen aller wiederholungsmöglichkeiten keine ausreichende Leistung erbracht hat. (11) Im Fall einer außerordentlichen Kündigung durch die Medienakademie ist die Studiengebühr in voller Höhe zur Zahlung fällig.
Schließlich soll laut Punkt IV 2. eine ortsübliche Miete nach genutzter Fläche des Verkäufers vereinbart werden. 4. unter IX. ... ***Der Verkäufer übernimmt für diesen Zeitraum die Betriebskosten, Heizkosten sowie die örtliche Miete für die tatsächlich in Anspruch genommene Wohnfläche. ... Sonstige Miet- und Pachtverhältnisse bestehen nicht.
Mieter ihres Appartements ist ein vom Makler präsentierter Interessent, über den noch eine Schufaauskunft (durch den Makler angestoßen) eingeholt wurde, die angeblich in Ordnung war (KEINE Auffälligkeiten).
hallo, ich bräuchte eine auskunft.... habe letzte woche zum 1.11.2012 einen mietvertrag unterschrieben...!!! der vermieter bot mir an, wenn ich es mir anders überlegen sollte, könne oich mich am nächsten tag nochmal bei ihm melden!! das tat ich auch, da mir die kosten im nachhinnein zu hoch sind....und noch mängel an der whg bekannt wurden!!
Der Vermieter hat einen Termin beim Notar vereinbart 19.03.2012, bei dem die alte Mietpartei (der aktuelle Mieter und Gewerbebetreiber) den aktuell bestehenden MV kündigen soll und der neue Mieter (nachfolgend Käufer genannt) unterschreiben soll und dadurch ab 01.04.2012 neuer Mieter wird, eine Verschiebung des Termins ist in diesem Fall nicht möglich. Zusätzlich wird eine Unterwerfungsklausel des neuen Mieters für den Vermieter unterschrieben (Kündigung und sofortige Räumung bei Zahlungsverzug). ... 2) Sollte man ggf. ein Rücktrittsrecht zur Willenserklärung der Kündigungvereinbaren ?
Er meinte jedoch, wir seien trotzdem kreditwürdig, indem er sich auf unsere alte Miete bezog, die uns jedoch zu hoch geworden war! ... Außerdem benötigte er plötzlich eine kurze schriftliche Kündigung. ... War unser Widerruf, 12 Tage nach gültigem Vertrags- abschluss nicht ausreichend, bzw. warum benötigt er von uns noch eine kurze schriftliche Kündigung?
Nach dem dritten mal habe ich von meinem 14 tägigem Rücktrittsrecht gebrauch gemacht und den Vertrag mit dem Server-Betreiber gekündigt. ... Dies entspricht 80% Ihrer monatlichen Miete auf das Jahr gerechnet". ... Habe ich nun ein Rücktrittsrecht auch wenn ich den Server nur ausprobiert habe ???