11.12.2007
von Rechtsanwalt Michael Kohberger
hallo... also ich bin autohändler und betreibe ein seriöses autohaus schon seit längerem. ich habe ein unfallauto von einem anderen autohaus gekauft. der verkäüfer von diesem autohaus hat mir vorab die bilder per email gesendet und bat mich um ein angebot. ich gab mein gebot ab und er war einverstanden damit. er kam zu mir in mein büro mit einem kaufvertrag (bestellung für den kauf eines gebrauchten fahrzeugs), den ich unterschreiben sollte. ich hab das unterschrieben und er ist dann weg. nach zwei tagen habe ich dort angerufen, um zu klären, wann ich das auto abholen könnte. er sagte mir sein chef würde mir das auto nicht verkaufen, weil er ein höheres gebot vorliegen hätte. ich hab doch aber einen kaufvertrag mit denen, hab ich gesagt. das würde sein chef nicht interessieren hiess es. er würde die bestellung nicht bestätigen hiess es. laut den bedingungen auf der rückseite, wäre wohl das so.. jetzt meine frage und mein problem: kann der verkaüfer das einfach so machen? ein anderes problem: ich hab das auto schon auch einem anderen autohändler weiterverkauft. kaufvertrag liegt vor. für viel mehr geld sogar. und der hat es auch schon angeblich weiterverkauft. was kann ich machen? ... p.s. bei den agb s auf der rückseite steht es drin: der käufer ist an die bestellung höchstens bis zehn tage gebunden.der kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der verkäufer die annahme der bestellung des kaufgegenstandes innerhalb der genannten frist schriftlich bestätigt oder die lieferung ausführt.der verkäufer ist jedoch verpflichtet, den besteller unverzüglich zu unterrichten wenn er die bestellung nicht annimmt.