Generalvollmacht: Haftung mit privat Vermögen
vom 18.7.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
In dieser sind u.a. ein folgende Punkte aufgelistet: "Der Umfang der Vertretungsbefugnis erstreckt sich insbesondere auch auf: - die Wahrnehmung jeglicher Rechte und Pflichten aus meinen Verträgen (Telefonvertrag, DSL-Anschluss-Vertrag, Handyvertrag, Stromvertrag, etc.); - die Vertretung gegenüber Privatpersonen, allen Behörden sowie jeglichen öffentlichen Stellen (Gerichte, Steuerbehörde, Banken, diverse Ämter); " Ich habe keinen Zugriff auf jegliche Konten/auf das Vermögen des Vollmachtgebers. ... Muss ich auf Grund dessen auch unter Umständen mit meinem eigenen Vermögen aufkommen, da man unter Pflichten sicherlich auch die Zahlung der Verträge oder Gerichtskosten etc. verstehen kann?