Einschätzung Werkstattrechnung / Vertragsabweichung / Rückforderung
vom 6.8.2025
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Sachverhalt: (Gewerblicher Auftraggeber) Ich beauftragte am 31.07.2025 wegen Verbrennungsaussetzer und eines vermuteten Defekts im Motorsteuergerät eine freie Kfz-Werkstatt mit dem Klonen des verbauten Steuergeräts (Simos 18.41, Audi EA888 Gen3) auf ein baugleiches, gebrauchtes Steuergerät, das ich selbst mitbrachte. ... Ist die faktische Zwangslage beim Anruf (Auto bereits zerlegt, keine Alternative außer Hänger) rechtlich relevant im Sinne einer Anfechtung oder Rückforderung?