Zusätzlich ist noch folgender Absatz enthalten: "Des Weiteren sind die Kosten unserer Inanspruchnahme unter dem Gesichtspunkt des Ver- zuges zu tragen. ... Ich finde es komisch, dass anwaltlicher Schriftwechsel unangekündigt an meine e-Mail Adresse kommt und auch, dass anscheinen schon Briefwechsel stattgefunden hat, den ich verpasst habe und weshalb ich nun Kosten übernehmen soll. ... Ist es rechtens, dass der Anwalt mir die Kosten zuweist, obwohl das das erste Schreiben ist, dass ich von ihm bewusst empfangen habe (vermutlich ist das/sind die anderen Schreiben im Spam-Ordner gelandet und dann nach etwas Zeit automatisch gelöscht worden). 2.