Da zu dem Zeitpunkt des Rechtsstreites meine Eltern nicht in der lage waren die Gerichtskosten und Anwaltskosten zu bezahlen, bekammen sie Prozesskostenhilfe. Nachdem meine Eltern das Haus verkauft hatten, wurde vom Amtsgericht die Rückzahlung festgestellt von 1360 Anwaltskosten und 193€ Gerichtskosten. ... Jetzt verlangt der Anwalt da bei PZKB ein niedriger Satz gilt zusätzlich folgenden Betrag: Gegenstandswert 22 585€ 1,6 Verfahrensgebühr §13 RVG Nr3100 1260,80€ 1,2 Termingebühren §13 RVG Nr 3104 945€ 1,0 Einigungsgebühr gerichtliches Verfahren §13 RVG Nr 1003 1000 788,0€ plus MST und Pauschale Post kommt man auf 3587€ abzüglich der geleisteten Zahlung LJK 1603€ kommt man auf einen Restbetrag von 1983,61€ Meine Frage ist, ist dies rechtens?