Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist zutreffend, dass bei einer einvernehmlichen Ehescheidung lediglich der Antragsteller anwaltlich vertreten sein muss.
Sie können jederzeit ohne Einhaltung von Fristen das Mandat bei der Anwältin formlos kündigen und müssen bis zu diesem Zeitpunkt die entstandenen Kosten tragen.
Es könnte folgende Formulierung gewählt werden:
„Hiermit kündige ich das bestehende Mandatsverhältnis mit sofortiger Wirkung und widerrufe die erteilte Vollmacht.
Vielen Dank für Ihre bisherige Tätigkeit."
Das Schreiben sollte nachweislich übermittelt werden, gegebenenfalls vorab per Mail und per Briefpost, persönliche Abgabe o.ä..
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
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Antwort
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