Steuerliche Behandlung Gestellung PKW und Wohnung durch Auftraggeber
vom 10.9.2025
für 40 €
beantwortet von
Leider habe ich es seinerzeit versäumt, die Wohnung als Zweitwohnsitz anzumelden, dies wäre nach Rücksprache mit dem Einwohnermeldeamt allerdings ggfs. noch rückwirkend möglich (eine Zweitwohnsitzsteuer würde nicht anfallen aber ggfs. eine kleine Strafe für die verspätete Anmeldung). ... Die Privatnutzung würde ich über die 1% Regelung abrechnen zzgl. 0,03 % für die tägliche Fahrt zwischen der (gestellten) Wohnung und der Arbeitsstätte (muss ich hierfür die Wohnung zwingend noch als „Zweitwohnsitz" anmelden?