Billigkeitsverfahren oder Alternative beim Finanzamt
vom 19.3.2024
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Die Firma x stellte mir dafür eine Rechnung mit Umsatzsteuer aus und ich musste die IPADs im Voraus bezahlen, die IPADs sollten dann nach Lieferung an die Firma X direkt in die Vermietung gehen. Die Umsatzsteuer aus der Rechnung habe ich mir als Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. ... Der Insolvenzverwalter korrigierte die Rechnung nachträglich auf 0 Euro und erreichte beim Finanzamt eine Rückerstattung der von der Firma x an das Finanzamt gezahlten Umsatzsteuer nach §14c Absatz 2 UStG.