Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage ist berechtigt, da man bei den behördlichen Entscheidungen später nur mit Rückfragen oder gar einer Weigerungshaltung rechnen müssen.
Vor dem Umstand, daß Sie mit Ihrem operativen Geschäftsfeld beginnen wollen / müssen, würde ich wie folgt vorgehen:
Die Rechnungen würde ich mit den Mindestangaben versehen, die Ihnen zunächst von den österreichischen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Soweit Sie später die ID Nummer haben, die Sie im europäischen Rechtsverkehr benötigen, würde ich alle Rechnungen nachträglich korrigieren und dann vollständig alle Angaben tätigen, die Sie schulden und dann aber auch haben.
Ich denke, mit einer späteren Rechtnungskorrektur kann das funktionieren. Eine andere Möglichkeit werden Sie wohl kaum haben, wollen Sie nicht erst in Wochen / Monaten mit Ihrem Geschäftsmodell beginnen.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA
30. Oktober 2018
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17:44
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
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