Sehr geehrte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, zunächst schildere ich Ihnen unseren Fall: Ich, deutscher Staatsbürger, und er, ursprünglich aus Jemen (auch momentan auf dem Pass) lebt und arbeitet aber in Istanbul mit einer Aufenthaltserlaubnis. Wir möchten nun endlich ein gemeinsames Leben führen, und haben uns nach etlicher Recherche für eine Heirat in Dänemark entschieden, da die Formalitäten um einiges geringer sind, als die in Deutschland bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe. ... Danach wollten wir wieder zurück nach Berlin fliegen, seinen Wohnsitz auf meinen zzgl. anmelden im Bürgeramt, um danach mit allen nötigen Unterlagen zur Ausländerbehörde zu gehen, um letztlich den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels einzureichen. - Hier wäre nun best-case: Er bekommt bis zur Erteilung ein Aufenthaltsrecht. - Worst-case: Die Ausländerbehörde würde den Antrag ablehnen, da der Einreisegrund bzgl. seines Visums keine Heirat bzw.