Aufnahme aus dem Ausland im Alter (§ 23 Abs. 2 AufenthG) und NE bzw. Einbürgerung
vom 14.2.2025
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Ehepaar (aus Syrien) wurde 2014 durch die BRD aus dem Ausland aufgenommen (gem. § 23 Abs. 2 AufenthG, d.h. legale Einreise). Beide waren damals 65 Jahre alt also jetzt sind sie fast 77 Jahre alt. Beide leben aus Sozialleistungen seit 2014.