Sehr geehrte Damen und Herren, unser Antrag auf Baukindergeld, welchen wir fristgerecht eingereicht hatten, wurde mit der Begründung der überschrittenen Einkommensgrenze im Jahr 2018 , abgelehnt. ... In den davorigen Jahren, wie auch in den Folgejahren, lag unser Jahreseinkommen bei weitem unter der Bemessungsgrenze von 90.000.-€ (wir haben 2 Kinder unter 18 Jahren, somit wäre die Einkommensgrenze für uns bei 120.000.-€) Ich habe im KfW Antrag ausdrücklich auf diese einmalige Sonderzahlung hingewiesen und auch zusätzlich den EInkommenssteuerbescheid von 2020, hochgeladen, dennoch wurde der Antrag abgelehnt. Hätte ein Widerspruch /Einspruch oder gar eine Klage Aussicht auf Erfolg oder zu was würden Sie uns raten?