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8 Ergebnisse für vater tochter grundschuld eintragen

Filter Erbrecht
Kreditaufnahme möglich nach Tod Generalvollmacht-Geber
vom 26.10.2019 für 55 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Der Vater wohnte als Pflegefall bei der Tochter. ... Kann die Tochter mit der Generalvollmacht den Vertrag zum Abschluss bringen, d.h. für den Vater den Darlehsvertrag unterschreiben? ... Könnte die Tochter ggf. mit der GV im Namen des Vaters eine Grundschuld (zur freien Verwendung) auf dem separaten Baugrundstück eintragen lassen und damit das Miethaus kaufen?
Eigentümer-Grundschuld
vom 9.10.2017 52 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Mein Vater hat gemeint wir sollen doch unser Haus verkaufen (schuldenfrei) und zu ihnen ziehen. ... Das will ich meiner Lebensgefährtin und meiner Tochter (13) nicht antun. ... Wäre hier ein Eintrag im Grundbuch, eine sogenannte Eigentümer-Grundschuld auf meinen Namen das ideale?
Kann ich Erbverzicht widerrufen?
vom 27.5.2013 93 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
Hintergrund: Vater (pflegebedürftig) und Mutter (verstorben) übergaben vertraglich (notariell) das Anwesen (Landwirtschaft, Haus mit mehreren Zimmern, Grundstück,) an Tochter 3 (verstorben vor 8 Jahren)(im folgend zitierten Vertrag ÜBERNEHMER genannt). Tochter 1 und 2 erhielten Bargeld. ... Hauptfragen: Vater (85 Jahre, pflegebedürftig, laut aktuellem gerichtsgutachten selbst voll Geschäftsfähig) und Tochter 1 möchten beide die Erbverzichtserklärung rückgängig machen ist dies möglich?
Erbrecht (Pflichtteilsverfahren) mit Kenntnis über Grundschuldbriefe
vom 23.2.2011 70 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
Zu diesem Wohnhaus gehört ein Grundschuldbrief mit entsprechendem Grundbucheintrag (… Sofort vollstreckbar gemäß § 800 ZPO …) Mein Vater hat das Wohnhaus seiner Ehefrau und seiner Tochter zu je 50% übertragen. Der Eintrag im Grundbuch blieb nach der Übertragung des Wohnhauses unverändert bestehen. ... 2.Musste mein Vater als der originär im Grundschuldbrief genannte Schuldner durch seine Ehefrau und seine Tochter abgeändert werden?
Auskunftspflichten und Wer erbt?
vom 26.3.2009 40 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
Allerdigs hat der biologische Vater das Kind nicht anerkannt und meine Tochter ist offiziell ein eheliches Kind, der Name meines verstorbenen Mannes steht in der Geburtsurkunde. ... Meine Eltern haben uns während unserer 9jährigen Ehe laufend finanziell unterstützt, sodass mein Mann und ich beschlossen, eine Grundschuld von 50.000 Euro im Grundbuch eintragen zu lassen. ... Muss ich Auskunft erteilen, wozu wir die 50.000 als Grundschuld haben eintragen lassen, bzw. muss ich Belege erbringen, die die Zahlung seitens meiner Eltern belegt?
Berechnung Erbanteil
vom 19.1.2007 30 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwältin
Die Tochter hat im Laufe der Jahre immer wieder größere Geldbeträge von ihrem Vater erhalten (teils mit erpresserischen Methoden: Du siehst sonst deine Enkel nicht mehr) und will davon heute nichts mehr wissen. ... Außerdem hat sie vor 15 Jahren auf das elterliche Haus eine Grundschuld 1. Ranges i.H.v. 100.000 DM eintragen lassen, diese Eintragung besteht heute noch.
Haus mit Grundschuld - wieviel habe ich geerbt?
vom 13.10.2005 40 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
Da kein Testament vorhanden war, erbten die Nachkommen (der Ehemann, die Tochter und der Sohn - das bin ich - ) je ein Drittel. ... Beim Notartermin in 01/2005 erfuhr ich erstmalig, dass mein Vater auf sich eine Grundschuld in Höhe von € 133.000,- auf dieses Haus hat eintragen lassen (zu Zeiten als meine Mutter noch lebte), welche er an seinen Neffen weitergeben hat um Schulden von etwa € 200.000,-- bei der Kreissparkasse abzudecken. ... Frage 2: Habe ich eine rechtliche Möglichkeit, gegen diese Grundschuld vorzugehen?
mutter will pflichtteil - tochter verliert ihr heim
vom 1.12.2004 15 € Historischer Preis
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sehr geehrte leserin, sehr geehrter leser, laut willen und testament meiner verstorbenen grosseltern, bin ich als alleinerbin bestimmt worden. meine mutter, die gemeinsame tochter meiner grosseltern, hat mich und ihr elternhaus nach meiner geburt verlassen, meine grosseltern übernahmen die pflegschaft für mich, adoptiert worden bin ich nicht. meine mutter pflegte seltenen kontakt zu mir und meinen grosseltern, ich erinnere mich daran, dass meine oma stets bemüht war, "habseligkeiten" bzw. ganze räume zuzuschliessen, wenn meine mutter zu besuch war, da sie in der vergangenheit desöfteren von ihrer tochter bestohlen und bedroht wurde. (hausrat und schmuck wurde entwendet und an vermeintliche freunde veräussert) meine mutter war im rotlichtmilieu tätig und brachte in regelmässigen abständen zuhälter mit in ihr elternhaus, die sie zu heiraten beabsichtigte. eben genannte aspekte bewogen meine grosseltern vermutlich dazu, mich als alleinerbin zu bestimmen. ich bin also im haus und unter fürsorge meiner grosseltern aufgewachsen, habe eine ausbildung zur erzieherin und das fachabitur absolviert und studiere seit herbst diesen jahres soziologie, psychologie und erziehungswissenschaften. mein grossvater verstarb im sommer 2001, wonach meine mutter wieder kontakt zum elternhaus aufnahm und den von meinem opa hinterlassenen alten bmw forderte, noch bevor er beerdigt war. sie ist seit abgebrochener ausbildung sozialhilfeempfängerin, hat häufig den wohnort gewechselt, ein weiteres kind (meinen halbbruder) gezeugt, geheiratet und ist seit sommer diesen jahres geschieden. bis vor kurzem lebte sie zussammen mit ihrem sohn und wechselnden partnern in einer wohnung. inzwischen lebt sie bei einem wohlhabenden mann mit haus und grundstück. meinen vater hat sie mir und meinen grosseltern seit meiner geburt vorenthalten. bis zu meinem 15. lebensjahr behauptete sie, sie wisse nicht, wer mein vater ist, ab dann sagte sie oft, er habe sich umgebracht. in meiner geburtsurkunde wurden hierzu keine angaben gemacht. meine grosseltern hatten seit jeher angst vor meiner mutter und waren mit der erziehung überfordert, einige zeit verbrachte meine mutter in einem heim für schwer erziehbare. meine grossmutter hat meiner mutter stets zum kontakt zu mir geraten und diesen gefördert. sie hoffte, dass sich meine mutter irgendwann einmal zu einem "guten menschen" entwickeln würde, gab diese hoffnung jedoch nach dem vorfall (forderung des bmw´s) zum sterbezeitpunkt meines grossvaters auf. sie wollte hiernach meine mutter gänzlich enterben. eine änderung des testamentes war jedoch nicht mehr möglich, da dieses nur mit einverständnis meines grossvaters möglich gewesen wäre, welcher bereits verstorben war. ab diesem zeitpunkt sagte mir meine grossmutter oft, dass meine mutter versuchen wird, mir das haus wegzunehmen, sobald sie gestorben sei. kurz darauf erkrankte sie an einem tumor, die erkrankung endete, nach einjährigem kampf, tödlich. im rahmen dieser zeit hat meine mutter sie drei mal besucht, 2 mal, weil ich sie inständig gebeten habe, sich von mir mitnehmen zu lassen, um ihre mutter zu besuchen und ein letztes mal, als oma weihnachten zu hause verbringen durfte, weil abzusehen war, dass sie bald sterben würde. meine oma war stets freundlich zu meiner mutter, weil sie bis zuletzt hoffte, die familie zusammenführen zu können. nach dem tod meiner grossmutter war ich, entgegen meiner hoffnung, allein. ich organisierte beerdigung, amtswege, renovierung omas alter wohnung und ermöglichte den einzug eines guten bekannten, der nun omas ehemalige etage bewohnt. ich verfüge über keinerlei einkommen, da ich aufgrund des geerbeten vermögens angeblich keine ansprüche auf staatliche hilfen habe. kindergeld bekomme ich nicht, da meine mutter mir den kontakt verweigert und nicht bereit ist, gelder für mich zu beantragen. meine mutter bezieht bezieht sozialhilfe und droht mir, dass das sozialamt das haus zwangsversteigern wird. sie sei angeblich "verpfiffen" worden und sei nun gezwungen, den pflichtteil einzuklagen. sobald ich aber nach ihrem sachbearbeiter beim sozialamt frage, wird sie aggressiv und fordert von mir, "den stein nicht ins rollen zu bringen"...vielleicht sei die sache untergegangen und ich wolle doch bestimmt auch nicht, dass sie mir das haus sofort wegnehmen. im testament wurde testamentsvollstreckung angeordnet, bis ich mein 24. lebensjahr vollendet habe. der vollstrecker hat auch das testament verfasst. der wert des nachlasses wurde damals (1998) mit 300.000 dm beziffert, im nachlassverzeichnis hat mein t.... -vollstrecker verlangte stundung gem §2331 a BGB, was vom anwalt meiner mutter jedoch abgelehnt wurde. vielmehr wurde ich nunmehr aufgefordert, bis zum 12.12 ein schuldanerkenntnis m. vollstreckungsunterwerfung über 75.000 euro zu übersenden oder zugunsten meiner mutter oder ihres sohnes eine grundschuld mit zwangsvollstreckungsunterwerfung ins grundbuch eintragen zu lassen. beides kommt für mich nicht in frage, da ich sowohl den betrag als zu hoch erachte, als auch eine derartig hoch bemessene grundschuld im grundbuch als unvernünftig erachte. ich habe keinerlei verwandschaft, die mir mit rat zur seite stehen könnte und wäre ihnen für ratschläge sehr dankbar.