erbrecht Erbvertrag/Testament
vom 23.6.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Braun / Berlin
Die Immobilie, welche der Ehefrau gehört, ist unerwähnt, ebenso Auto und weitere Konten der Ehefrau. Der Mann verstirbt 2024. 2025 hinterlegt die Witwe ein Testament und setzt eine langjährige Bekannte als Alleinerbin ein, zu der sie ein mütterliches Verhältnis hat. Frage: Wird im Erbfall das Testament gegenüber dem Erbvertrag berücksichtigt, oder muss die vertraute Bekannte zuvor adoptiert werden?