Todesfall meines Vaters in Thailand / Erbausschlagung / Fre
vom 20.6.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Erbausschlagung & mögliche Verpflichtungen Ich beabsichtige, gemeinsam mit meiner Schwester das Erbe auszuschlagen, auch notariell, da mein Vater in Deutschland über kein Vermögen verfügt und ich auch in Thailand nichts übernehmen möchte. → Ist diese Erbausschlagung ausreichend, um jegliche Verpflichtung zu vermeiden – sowohl in Deutschland als auch gegenüber Thailand?