Sie hat nach Beendigung der Pflege zunächst schriftlich durch deren Rechtsanwalt versichert, dass sie außer dem gesetzlichen Pflegegeld von monatlich 800 DM und einer pflegebedingten Schenkung der Mutter über 25000 DM "keine weiteren Zuwendungen von Mutter empfangen" hat. ... Daraufhin angesprochen , legte der Ehemann eine Vollmacht der verstorbenen Mutter vor, dass die Mutter sich damit einverstanden erklärte, 10.000 DM an den darauf vermerkten Herrn Meyer (Arbeitskollege) zu überweisen.. ... Entgegen der obengenannten früheren schriftlichen Aussage, nichts weiter von Mutter empfangen zu haben, sollte nun plötzlich auch diese Zahlung der 10.000 DM als Entlohnung der Mutter für die Pflege gedacht gewesen sein.