. - Die Eltern von Frau X überschrieben dem Sohn von Frau X, also deren Enkel, ein Haus in einer Mittelgroßen Stadt (unter Nutzungsvorbehalt, keine Verfügung durch den Sohn). - Der letzte Elternteil von Frau X verstarb im April 2023 - Die Eltern enterbten die Tochter Frau X im Testament und gaben deren Schulden in Höhe von ca. 40.000 € dort an. - Der Kontakt mit dem Enkel, also Sohn von Frau X, ist zerrüttet und feindselig Frau X beauftragte einen Anwalt zur Durchsetzung ihres Pflichtteilergänzungsanspruchs bzw. ... Ein reelles Erbe ist also ausschließlich aus dem Pflichtteilergänzungsanspruch nach BGB2325 zu erwarten. - Der Anwalt antwortet nicht auf Einschreiben mit der Fragestellung, wie es nach erfolgter Zusendung des unzureichenden Vermögensverzeichnisses weitergeht. - Der Anwalt antwortet nicht auf Einschreiben mit der Fragestellung wann er Klage einreicht. - Der Anwalt antwortet nicht auf Fristsetzung mit der Bitte seiner Klientin das weitere Vorgehen zu erläutern. ... Frage 2) Meine Erwartungshaltung bezüglich der Klage (BGB2325) ist die, dass ein Anwalt ein Klageschreiben aufsetzt und dieses beim Landgericht einreicht um die Stufenklage (Wert der Immobilie nicht ermittelt und keine Bereitschaft des Sohnes) umgehend in die Wege zu leiten.