Unsere Eltern hatten als Eheleute ein Testament verfasst, dass unseren Vater als Längstlebenden nach dem Tod unserer Mutter zum alleinigen und ausschließlichen Erben bestimmte. ... Stellvertretend deren Kinder oder Ehegatten, falls solche nicht vorhanden, erben die Geschwister. b) Gleichlautend wurde verfügt, dass der alleinige Grundbesitz unseres Vaters bei Eintritt der Nacherbschaft an uns Kinder zu gleichen Teilen über geht mit entsprechender Stellvertreterregelung. c) Was die neu erbaute Immobilie betrifft, deren Eigentümer je zur ideellen Hälfte mein Vater und die Lebensgefährtin sind, so sollen nach dem Tode des Längstlebenden als Nacherben lediglich die Kinder der Lebensgefährtin erben. ... Die Schlösser in dem neuen Haus wurden noch vor der Beerdigung unseres Vaters ausgetauscht (unser jüngstes Geschwister hatte dort noch gewohnt).